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Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Inhaberin Einzelunterschrift 12.08.1998

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Stammdaten
Einzelunternehmen
Letzte Änderung: 18.01.2011
Löschung: 18.01.2011

Sitz

Schwarzhäusern (BE)

Zweck

Betrieb des Restaurant Grossweier, in Schwarzhäusern. Mehr anzeigen

UID

CHE-102.766.220

CH-Nummer

CH-400.2.009.261-0

Handelsregisteramt

Kanton Bern

Handelsregisterauszug

Alte Bezeichnungen

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

3 Firmen mit gleichem Domizil: Grossweier 12, 4911 Schwarzhäusern

Auskünfte
Lixt Betreibungsauszug

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Publikationen

Publikationen

1 - 5 von 5

SHAB18.01.2011
|
Restaurant Grossweier, Erna Wyssen

Grund: Handelsregister (Löschungen)

Restaurant Grossweier, Erna Wyssen, in Schwarzhäusern, CH-400.2.009.261-0, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 25 vom 06.02.2009, S. 6, Publ. 4866064). Das Einzelunternehmen ist infolge Geschäftsaufgabe erloschen.

Tagebuch Nr. 831 vom 12.01.2011
(05990398/CH40020092610)

SHAB06.02.2009
|
Restaurant Grossweier, Erna Wyssen

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Rechtsform neu
- Firma neu
- Eingetragene Personen

Restaurant Grossweier, E. Wyssen & F. Hubeli, in Schwarzhäusern, CH-400.2.009.261-0, Kollektivgesellschaft (SHAB Nr. 154 vom 12.08.1998, S. 5569).

Rechtsform neu:
Einzelunternehmen.

Firma neu:
Restaurant Grossweier, Erna Wyssen. Die Gesellschaft hat sich infolge Ausscheidens des Gesellschafters Friedrich Hubeli aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Die Gesellschafterin Erna Wyssen führt im Sinne von Art. 579 OR das Geschäft als Einzelkauffrau fort.

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Hubeli, Friedrich, von Effingen, in Schwarzhäusern, Gesellschafter, mit Einzelunterschrift.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Wyssen, Erna, von St. Gallen, in Schwarzhäusern, Inhaberin, mit Einzelunterschrift [bisher: Gesellschafterin mit Einzelunterschrift].

Tagebuch Nr. 1278 vom 02.02.2009
(04866064/CH40020092610)

SHAB04.08.2004
|
Restaurant Grossweier, Erna Wyssen & Friedrich Hubeli

Grund: Nachlassverträge
- Verschiedenes

  1. Schuldner/in:
    Restaurant Grossweier, Erna Wyssen & Friedrich Hubeli
    Adresse:
    Grossweier 12
    4911 Schwarzhäusern
  2. Bemerkung: Verlängerung der Nachlassstundung/Einberufung der Gläubigerversammlung
    Die der Schuldnerin mit Entscheid des Gerichtspräsidenten 3 des Gerichtskreises IV Aarwangen-Wangen vom 28. November 2003 gewährte und mit Entscheid vom 26. März 2004 um vier Monate verlängerte Nachlassstundung wird auf Ersuchen des Sachwalters um zwei Monate bis 28. September 2004 verlängert. Der Sachwalter, Dr. Philip Funk, Rechtsanwalt und Notar, Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden, wird für die Verlängerung der Nachlassstundung bestätigt. Die Gläubiger werden darauf hingewiesen, dass sie den richterlichen Entscheid bezüglich der Bestätigung des Sachwalters innert 10 Tagen seit Publikation an die kantonale Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen weiterziehen können (Art. 294 Abs. 4 SchKG).
    Die Gläubigerversammlung (Art. 301 SchKG) findet am Mittwoch, 15. September 2004, 14 Uhr, im Restaurant Grossweier, 4911 Schwarzhäusern, statt. Die Akten können in der Anwaltskanzlei Voser Kocher Funk & Partner, Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden, während 20 Tagen vor der Versammlung mit Voranmeldung eingesehen werden.

    Rechtsanwalt und Notar Dr. Philip Funk
    5401 Baden
(02388674)
SHAB07.04.2004
|
Restaurant Grossweier, Erna Wyssen & Friedrich Hubeli, Kollektivgesellschaft

Grund: Nachlassverträge
- Verlängerung der Nachlassstundung

  1. Schuldner/in:
    Restaurant Grossweier, Erna Wyssen & Friedrich Hubeli, Kollektivgesellschaft
    Adresse:
    Grossweier 12
    4911 Schwarzhäusern
  2. Bemerkung: Mit Entscheid des Gerichtspräsidenten 3 des Gerichtskreises IV Aarwangen-Wangen vom 28. November 2003 wurde der Schuldnerin eine Nachlassstundung von 4 Monaten gewährt, somit bis und mit 28. März 2004. Als Sachwalterin wurde Rechtsanwalt und Notar Dr. Philip Funk, Stadtturmstrasse 19, 5401 Baden, bestimmt. Mit Entscheid des Gerichtspräsidenten 3 des Gerichtskreises IV Aarwangen-Wangen vom 26. März 2004 wurde die Nachlassstundung um 4 Monate verlängert, d.h. bis 28. Juli 2004. Der Sachwalter wurde für die Verlängerung der Nachlassstundung bestätigt. Die Gläubiger werden darauf hingewiesen, dass sie den richterlichen Entscheid bezüglich der Ernennung des Sachwalters innert 10 Tagen seit Publikation an die kantonale Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen weiterziehen können (Art. 294 Abs. 4 SchKG).

    Rechtsanwalt und Notar Dr. Philip Funk
    5401 Baden
(02205604)
SHAB12.12.2003
|
Restaurant Grossweier, Erna Wyssen & Friedrich Hubeli

Grund: Nachlassverträge
- Nachlassstundung

  1. Schuldner/in:
    Restaurant Grossweier, Erna Wyssen & Friedrich Hubeli
    Adresse:
    Grossweier 12
    4911 Schwarzhäusern
  2. Dauer der Nachlassstundung: 4 Monate bis 28.03.2004
  3. Prov. Sachwalter: Rechtsanwalt und Notar Dr. Philip Funk, Stadtturmsterasse 19, 5401 Baden.
  4. Bemerkung: Stundungsbewilligung: Die Stundungsbewilligung wurde durch den Gerichtspräsidenten 3 des Gerichtskreises IV Aarwangen-Wangen am 28. November 2003 erteilt.
    Die Gläubiger werden darauf hingewiesen, dass sie den richterlichen Entscheid bezüglich der Ernennung des Sachwalters innert 10 Tagen seit dieser Publikation im SHAB an die kantonale Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen weiterziehen können (Art. 294 Abs. 4 SchKG). Eingabefrist: Die Gläubiger werden hiermit aufgefordert, ihre Forderungen (Wert 28. November 2003, mit gesonderter Zinsrechnung) unter Bezeichnung allfälliger Pfand- und Vorzugsrechte und unter Beilage der Beweismittel (Mahnung, Auszüge, Fakturakopien, Schuldscheine usw.) innert 20 Tagen seit Publikation dieser Bekanntmachung im SHAB beim Sachwalter schriftlich anzumelden. Gläubiger, die ihre Forderungen nicht oder verspätet anmelden, sind bei den Verhandlungen über den Nachlassvertrag nicht stimmberechtigt. Alle Personen, welche auf Vermögensstücke Anspruch erheben, die sich bei der Schuldnerin befinden, werden ebenfalls aufgefordert, dies während der Eingabefrist dem Sachwalter mitzuteilen. Die Beweismittel hierfür sind beizulegen. Gläubigerversammlung: Ort und Zeit werden später bekannt gegeben. Die Schuldnerin beabsichtigt, einen Nachlassvertrag mit Prozentvergleich vorzuschlagen. Aktenauflage: 20 Tage vor der Gläubigerversammlung beim Sachwalter.

    Rechtsanwalt und Notar Dr. Philip Funk
    5401 Baden
(02026998)
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