Firma | Aktionen |
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Person | Netzwerk | Funktion | Unterschrift | Seit | Bis |
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1 Firma anzeigen | Geschäftsführerin | Kollektivunterschrift zu zweien | 04.10.2016 | ||
1 Firma anzeigen | Revisionsstelle | 27.06.2019 | |||
14 Firmen anzeigen | Präsident des Stiftungsrates | Kollektivunterschrift zu zweien | 22.01.2018 | ||
6 Firmen anzeigen | Mitglied des Stiftungsrates | Kollektivunterschrift zu zweien | 13.05.2015 | ||
2 Firmen anzeigen | Mitglied des Stiftungsrates | Kollektivunterschrift zu zweien | 01.04.2022 | ||
3 Firmen anzeigen | Mitglied des Stiftungsrates | Kollektivunterschrift zu zweien | 22.01.1996 | ||
3 Firmen anzeigen | Mitglied des Stiftungsrates | Kollektivunterschrift zu zweien | 01.04.2022 | ||
23 Firmen anzeigen | Mitglied des Stiftungsrates | Kollektivunterschrift zu zweien | 07.04.2009 | ||
10 Firmen anzeigen | Mitglied des Stiftungsrates | Kollektivunterschrift zu zweien | 17.08.2005 | ||
39 Firmen anzeigen | Mitglied des Stiftungsrates | Kollektivunterschrift zu zweien | 01.04.2022 | ||
1 Firma anzeigen | stellvertretende Geschäftsführerin | Kollektivunterschrift zu zweien mit einem Mitglied des Stiftungsrates | 25.08.2023 | ||
4 Firmen anzeigen | Mitglied des Stiftungsrates | Kollektivunterschrift zu zweien | 01.04.2022 | ||
48 Firmen anzeigen | Mitglied des Stiftungsrates | Kollektivunterschrift zu zweien | 12.04.1999 |
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Sitz |
Bern (BE) |
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Zweck |
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge gemäss Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und seinen Ausführungsbestimmungen für die dem Schweizerischen Anwaltsverband angeschlossenen selbständigerwerbenden Anwältinnen und Anwälte und die selbständigerwerbenden Angehörigen verwandter Berufsgruppen, insbesondere Notare, sowie für deren Arbeitnehmer und die Hinterlassenen im Rahmen des Vorsorgereglements. Der Stiftung können sich auch Anwaltsgesellschaften anschliessen, welche die Anforderungen des Anwaltsverbandes erfüllen. Die Leistungen der Stiftung können den im BVG vorgesehenen Umfang überschreiten.
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UID |
CHE-109.732.765 |
CH-Nummer |
CH-270.7.001.275-3 |
Handelsregisteramt |
Kanton Bern |
Handelsregisterauszug |
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Alte Bezeichnungen |
Kostenlos registrieren |
17 Firmen mit gleichem Domizil: Marktgasse 50, 3011 Bern
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Mutation Pensionskasse Schweizerischer Anwaltsverband (PK SAV)
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen
Pensionskasse Schweizerischer Anwaltsverband (PK SAV), in Bern, CHE-109.732.765, Stiftung (SHAB Nr. 164 vom 25.08.2023, Publ. 1005823566).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Fischer, Markus, von Aarau und Meisterschwanden, in Wabern (Köniz), Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Imboden, Stephan, von St. Niklaus, in Sion, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Muheim, Franz Xaver Dr., von Flüelen, in Altdorf UR, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Wisler Albrecht, Annette, von Sumiswald, in Burgdorf, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
SHAB: 51 vom 13.03.2024
Tagesregister: 4352 vom 08.03.2024
Meldungsnummer: HR02-1005984204
Kantone: BE
Mutation Pensionskasse Schweizerischer Anwaltsverband (PK SAV)
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen
Pensionskasse Schweizerischer Anwaltsverband (PK SAV), in Bern, CHE-109.732.765, Stiftung (SHAB Nr. 65 vom 01.04.2022, Publ. 1005440572).
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
König-Münger, Gabriela, von Wohlen bei Bern, in Münsingen, stellvertretende Geschäftsführerin, mit Kollektivunterschrift zu zweien mit einem Mitglied des Stiftungsrates.
SHAB: 164 vom 25.08.2023
Tagesregister: 13578 vom 22.08.2023
Meldungsnummer: HR02-1005823566
Kantone: BE
Teilliquidation
Mitteilung der Pensionskasse Schweizerischer Anwaltsverband, 3001 Bern an ihre aktiven Versicherten und Rentner
Der Stiftungsrat der Pensionskasse Schweizerischer Anwaltsverband hat am 19. April 2023 beschlossen, dass der Tatbestand der Teilliquidation gemäss Teilliquidationsreglement Art. 2.1 bei folgenden Anschlussverträgen gegeben ist:
Der Stiftungsrat hat mit einer einheitlichen Betrachtung (Art. 3 des Teilliquidationsreglements) den relevanten Bilanzstichtag auf den 31.12.2022 festgelegt. Gemäss der von der Revisionsstelle geprüften kaufmännischen Bilanz sind keine freien Mittel vorhanden, und die Stiftung weist per 31.12.2022 einen Deckungsgrad von 101.9 % aus. Deshalb besteht zusätzlich zum individuellen Anspruch auf die bereits überwiesene oder noch zu überweisende Austrittsleistung weder ein individueller Anspruch auf freie Mittel, noch muss die individuelle Austrittsleistung um einen Fehlbetrag gekürzt werden.
Bei keiner der angeschlossenen Unternehmungen besteht Anspruch auf kollektive versicherungstechnische Rückstellungen und Wertschwankungsreserven gemäss Art. 9.1 des Teilliquidationsreglements. Die versicherungstechnischen Rückstellungen und die Wertschwankungsreserve dienen den Interessen des Fortbestandes der in der Pensionskasse Schweizerischer Anwaltsverband verbleibenden Aktivmitglieder und Rentenbezüger. Damit erübrigt sich die Erstellung eines Verteilplanes gemäss Teilliquidationsreglement Art. 5.7.
Gegen diese Feststellungen kann jeder/jede Versicherte innert 30 Tagen Einsprache erheben. Die Einsprachen sind schriftlich mit Begründung und Antrag an die Pensionskasse Schweizerischer Anwaltsverband, Marktgasse 50, Postfach, 3001 Bern, zu richten.
Bern, 19. April 2023
Pensionskasse Schweizerischer Anwaltsverband
Im Namen des Stiftungsrates:
Rall René Doria D‘Amico
Stiftungsrat Geschäftsführerin
Teilliquidation
Mitteilung der Pensionskasse Schweizerischer Anwaltsverband, 3001 Bern an ihre aktiven Versicherten und Rentner
Der Stiftungsrat der Pensionskasse Schweizerischer Anwaltsverband hat am 19. April 2023 beschlossen, dass der Tatbestand der Teilliquidation gemäss Teilliquidationsreglement Art. 2.1 bei folgenden Anschlussverträgen gegeben ist:
Der Stiftungsrat hat mit einer einheitlichen Betrachtung (Art. 3 des Teilliquidationsreglements) den relevanten Bilanzstichtag auf den 31.12.2022 festgelegt. Gemäss der von der Revisionsstelle geprüften kaufmännischen Bilanz sind keine freien Mittel vorhanden, und die Stiftung weist per 31.12.2022 einen Deckungsgrad von 101.9 % aus. Deshalb besteht zusätzlich zum individuellen Anspruch auf die bereits überwiesene oder noch zu überweisende Austrittsleistung weder ein individueller Anspruch auf freie Mittel, noch muss die individuelle Austrittsleistung um einen Fehlbetrag gekürzt werden.
Bei keiner der angeschlossenen Unternehmungen besteht Anspruch auf kollektive versicherungstechnische Rückstellungen und Wertschwankungsreserven gemäss Art. 9.1 des Teilliquidationsreglements. Die versicherungstechnischen Rückstellungen und die Wertschwankungsreserve dienen den Interessen des Fortbestandes der in der Pensionskasse Schweizerischer Anwaltsverband verbleibenden Aktivmitglieder und Rentenbezüger. Damit erübrigt sich die Erstellung eines Verteilplanes gemäss Teilliquidationsreglement Art. 5.7.
Gegen diese Feststellungen kann jeder/jede Versicherte innert 30 Tagen Einsprache erheben. Die Einsprachen sind schriftlich mit Begründung und Antrag an die Pensionskasse Schweizerischer Anwaltsverband, Marktgasse 50, Postfach, 3001 Bern, zu richten.
Bern, 19. April 2023
Pensionskasse Schweizerischer Anwaltsverband
Im Namen des Stiftungsrates:
Rall René Doria D‘Amico
Stiftungsrat Geschäftsführerin
Mitteilung der Pensionskasse Schweizerischer Anwaltsverband, 3011 Bern an ihre aktiven Versicherten und Rentner
Der Stiftungsrat der Pensionskasse Schweizerischer Anwaltsverband hat am 10. Mai 2022 beschlossen, dass der Tatbestand der Teilliquidation gemäss Teilliquidationsreglement Art. 2.1 bei folgenden Anschlussverträgen gegeben ist:
Der Stiftungsrat hat mit einer einheitlichen Betrachtung (Art. 3 des Teilliquidationsreglements) den relevanten Bilanzstichtag auf den 31.12.2021 festgelegt. Gemäss der von der Revisionsstelle geprüften kaufmännischen Bilanz sind keine freien Mittel vorhanden, und die Stiftung weist per 31.12.2021 einen Deckungsgrad von 115.5 % aus. Deshalb besteht zusätzlich zum individuellen Anspruch auf die bereits überwiesene oder noch zu überweisende Austrittsleistung weder ein individueller Anspruch auf freie Mittel, noch muss die individuelle Austrittsleistung um einen Fehlbetrag gekürzt werden.
Bei keiner der angeschlossenen Unternehmungen besteht Anspruch auf kollektive versicherungstechnische Rückstellungen und Wertschwankungsreserven gemäss Art. 9.1 des Teilliquidationsreglements. Die versicherungstechnischen Rückstellungen und die Wertschwankungsreserve dienen den Interessen des Fortbestandes der in der Pensionskasse Schweizerischer Anwaltsverband verbleibenden Aktivmitglieder und Rentenbezüger. Damit erübrigt sich die Erstellung eines Verteilplanes gemäss Teilliquidationsreglement Art. 5.7.
Gegen diese Feststellungen kann jeder/jede Versicherte innert 30 Tagen Einsprache erheben. Die Einsprachen sind schriftlich mit Begründung und Antrag an die Pensionskasse Schweizerischer Anwaltsverband, Marktgasse 50, Postfach, 3001 Bern, zu richten.
Bern, 12. Mai 2022
Pensionskasse Schweizerischer Anwaltsverband
Im Namen des Stiftungsrates:
Dr. Remo Dolf, Stiftungsratspräsident
Doria D‘Amico, Geschäftsführerin
Mutation Pensionskasse Schweizerischer Anwaltsverband (PK SAV)
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen
Pensionskasse Schweizerischer Anwaltsverband (PK SAV), in Bern, CHE-109.732.765, Stiftung (SHAB Nr. 122 vom 27.06.2019, Publ. 1004661025).
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Dolf, Remo Dr., von Muntogna da Schons, in Chur, Präsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: von Casti-Wergenstein, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien]; Brülhart, Vincent Prof. Dr., von Ueberstorf, in Lausanne, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Burkhalter, Peter Dr., von Bern, in Muri b. Bern (Muri bei Bern), Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Emmenegger, Stefan, von Granges-Paccot, in Bremgarten b. Bern (Bremgarten bei Bern), Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Fischer, Markus, von Aarau und Meisterschwanden, in Wabern (Köniz), Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien]; Guggiari Salari, Sharon, von Magliaso, in Lugano, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Imboden, Stephan, von St. Niklaus, in Sion, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien]; Muheim, Franz Xaver Dr., von Flüelen, in Altdorf UR, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien]; Rall, René, von Lauperswil, in Bern, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien]; Wisler Albrecht, Annette, von Sumiswald, in Burgdorf, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien].
SHAB: 65 vom 01.04.2022
Tagesregister: 4741 vom 29.03.2022
Meldungsnummer: HR02-1005440572
Kantone: BE
Teilliquidation
Mitteilung der Pensionskasse Schweizerischer Anwaltsverband, 3011 Bern an ihre aktiven Versicherten und Rentner
Der Stiftungsrat der Pensionskasse Schweizerischer Anwaltsverband hat am 22. April 2021 beschlossen, dass der Tatbestand der Teilliquidation gemäss Teilliquidationsreglement Art. 2.1 bei folgenden Anschlussverträgen gegeben ist:
Der Stiftungsrat hat mit einer einheitlichen Betrachtung (Art. 3 des Teilliquidationsreglements) den relevanten Bilanzstichtag auf den 31.12.2020 festgelegt. Gemäss der von der Revisionsstelle geprüften kaufmännischen Bilanz sind keine freien Mittel vorhanden, und die Stiftung weist per 31.12.2020 einen Deckungsgrad von 110.4 % aus. Deshalb besteht zusätzlich zum individuellen Anspruch auf die bereits überwiesene oder noch zu überweisende Austrittsleistung weder ein individueller Anspruch auf freie Mittel, noch muss die individuelle Austrittsleistung um einen Fehlbetrag gekürzt werden.
Bei keiner der angeschlossenen Unternehmungen besteht Anspruch auf kollektive versicherungstechnische Rückstellungen und Wertschwankungsreserven gemäss Art. 9.1 des Teilliquidationsreglements. Die versicherungstechnischen Rückstellungen und die Wertschwankungsreserve dienen den Interessen des Fortbestandes der in der Pensionskasse Schweizerischer Anwaltsverband verbleibenden Aktivmitglieder und Rentenbezüger. Damit erübrigt sich die Erstellung eines Verteilplanes gemäss Teilliquidationsreglement Art. 5.7.
Gegen diese Feststellungen kann jeder/jede Versicherte innert 30 Tagen Einsprache erheben. Die Einsprachen sind schriftlich mit Begründung und Antrag an die Pensionskasse Schweizerischer Anwaltsverband, Marktgasse 50, Postfach, 3001 Bern, zu richten.
Bern, 29. April 2021
Pensionskasse Schweizerischer Anwaltsverband
Im Namen des Stiftungsrates:
Dr. Franx Xaver Muheim Doria D'Amico
Stiftungsratspräsident Geschäftsführerin
Kündigung Anschlussverträge per 31.12.2019:
- Hofer Anina, Basel
- Streiff Matthias, Wetzikon
- Solari Vincent, Genf
- Hoffmann Nicolas, Genf
- Amadò Flavio, Lugano
Gemäss geprüfter kaufmännischer Bilanz sind keine freien Mittel vorhanden. Der Deckungsgrad per 31.12.2018 beträgt 103.9%. Deshalb besteht kein zusätzlicher Anspruch auf die bereits überwiesene Austrittsleistung.
Den vollständigen Publikationstext entnehmen Sie bitte dem angehängten PDF.
Teilliquidation
Mitteilung der Pensionskasse Schweizerischer Anwaltsverband, 3011 Bern an ihre aktiven Versicherten und Rentner
Der Stiftungsrat der Pensionskasse Schweizerischer Anwaltsverband hat am 16. April 2019 beschlossen, dass der Tatbestand der Teilliquidation gemäss Teilliquidationsreglement Art. 2.1 bei folgendem Anschlussvertrag gegeben ist:
Der Stiftungsrat hat mit einer einheitlichen Betrachtung (Art. 3 des Teilliquidationsreglements) den relevanten Bilanzstichtag auf den 31.12.2018 festgelegt. Gemäss der von der Revisionsstelle geprüften kaufmännischen Bilanz sind keine freien Mittel vorhanden, und die Stiftung weist per 31.12.2018 einen Deckungsgrad von 103.9 % aus. Deshalb besteht zusätzlich zum individuellen Anspruch auf die bereits überwiesene oder noch zu überweisende Austrittsleistung weder ein individueller Anspruch auf freie Mittel, noch muss die individuelle Austrittsleistung um einen Fehlbetrag gekürzt werden.
Bei keiner der angeschlossenen Unternehmungen besteht Anspruch auf kollektive versicherungstechnische Rückstellungen und Wertschwankungsreserven gemäss Art. 9.1 des Teilliquidationsreglements. Die versicherungstechnischen Rückstellungen und die Wertschwankungsreserve dienen den Interessen des Fortbestandes der in der Pensionskasse Schweizerischer Anwaltsverband verbleibenden Aktivmitglieder und Rentenbezüger. Damit erübrigt sich die Erstellung eines Verteilplanes gemäss Teilliquidationsreglement Art. 5.7.
Gegen diese Feststellungen kann jeder/jede Versicherte innert 30 Tagen Einsprache erheben. Die Einsprachen sind schriftlich mit Begründung und Antrag an die Pensionskasse Schweizerischer Anwaltsverband, Marktgasse 50, Postfach, 3001 Bern, zu richten.
Bern, 25. Juni 2019
Pensionskasse Schweizerischer Anwaltsverband
Im Namen des Stiftungsrates:
Dr. Franz Xaver Muheim
Stiftungsratspräsident
Doria D‘Amico
Geschäftsführerin
Mutation Pensionskasse Schweizerischer Anwaltsverband (PK SAV)
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen
Pensionskasse Schweizerischer Anwaltsverband (PK SAV), in Bern, CHE-109.732.765, Stiftung (SHAB Nr. 250 vom 27.12.2018, Publ. 1004530598).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
HB&P Wirtschaftsprüfung AG (CHE-103.547.436), in Basel, Revisionsstelle.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
BDO AG (CHE-430.259.378), in Bern, Revisionsstelle.
SHAB: 122 vom 27.06.2019
Tagesregister: 9816 vom 24.06.2019
Meldungsnummer: HR02-1004661025
Kantone: BE
Mutation Pensionskasse Schweizerischer Anwaltsverband (PK SAV)
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen
Pensionskasse Schweizerischer Anwaltsverband (PK SAV), in Bern, CHE-109.732.765, Stiftung (SHAB Nr. 185 vom 25.09.2018, Publ. 1004461974).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Soltermann, Hermann, von Kerzers, in Ittigen, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
SHAB: 250 vom 27.12.2018
Tagesregister: 18415 vom 20.12.2018
Meldungsnummer: HR02-1004530598
Kantone: BE
Mutation Pensionskasse Schweizerischer Anwaltsverband (PK SAV)
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Sitz neu, Domizil neu
Pensionskasse Schweizerischer Anwaltsverband (PK SAV), in Bern, CHE-109.732.765, Stiftung (SHAB Nr. 14 vom 22.01.2018, Publ. 4004577).
Domizil neu:
Marktgasse 50, 3011 Bern.
Weitere Adressen:
Postfach, 3001 Bern.
SHAB: 185 vom 25.09.2018
Tagesregister: 13649 vom 20.09.2018
Meldungsnummer: HR02-1004461974
Kantone: BE
Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Eingetragene Personen
Pensionskasse Schweizerischer Anwaltsverband (PK SAV), in Bern, CHE-109.732.765, Stiftung (SHAB Nr. 192 vom 04.10.2016, Publ. 3086897).
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Dolf, Remo Dr., von Casti-Wergenstein, in Chur, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Tagesregister-Nr. 937 vom 17.01.2018 / CHE-109.732.765 / 04004577
Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Eingetragene Personen
Pensionskasse Schweizerischer Anwaltsverband (PK SAV), in Bern, CHE-109.732.765, Stiftung (SHAB Nr. 97 vom 23.05.2016, Publ. 2844273).
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
D'Amico, Doria, von Bern, in Thörishaus (Köniz), Geschäftsführerin, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Soltermann, Hermann, von Kerzers, in Ittigen, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Geschäftsführer, mit Kollektivunterschrift zu zweien].
Tagesregister-Nr. 14135 vom 29.09.2016 / CHE-109.732.765 / 03086897
Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Eingetragene Personen
Pensionskasse Schweizerischer Anwaltsverband (PK SAV), in Bern, CHE-109.732.765, Stiftung (SHAB Nr. 91 vom 13.05.2015, Publ. 2151159).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Hofer, Anina, von Langnau im Emmental, in Basel, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Tagesregister-Nr. 6878 vom 18.05.2016 / CHE-109.732.765 / 02844273
Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Eingetragene Personen
Pensionskasse Schweizerischer Anwaltsverband (PK SAV), in Bern, CHE-109.732.765, Stiftung (SHAB Nr. 83 vom 01.05.2014, Publ. 1479227).
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Hofer, Anina, von Langnau im Emmental, in Basel, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Wisler Albrecht, Annette, von Sumiswald, in Burgdorf, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Tagesregister-Nr. 8392 vom 08.05.2015 / CH27070012753 / 02151159
Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Eingetragene Personen
Pensionskasse Schweizerischer Anwaltsverband (PK SAV), in Bern, CHE-109.732.765, Stiftung (SHAB Nr. 202 vom 17.10.2012, Publ. 6893028).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Flückiger, Gabriella, von Münchenbuchsee und Auswil, in Solothurn, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
HB&P Wirtschaftsprüfung AG (CHE-103.547.436), in Basel, Revisionsstelle [bisher: HB&P Wirtschaftsprüfung AG (CH-270.3.002.953-5)].
Tagesregister-Nr. 5914 vom 28.04.2014 / CH27070012753 / 01479227
Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Eingetragene Personen
Pensionskasse Schweizerischer Anwaltsverband (PK SAV), in Bern, CH-270.7.001.275-3, Stiftung (SHAB Nr. 17 vom 25.01.2012, Publ. 6518958).
Organisation neu:
[Streichung der Organisation von Amtes wegen, da nicht zum Eintragungstext gehörend.].
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Muheim, Franz Xaver Dr., von Flüelen, in Altdorf UR, Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Muheim, Franz-Xaver Dr.].
Tagebuch Nr. 15932 vom 12.10.2012
(06893028/CH27070012753)
Grund: Handelsregister (Mutationen)
Pensionskasse Schweizerischer Anwaltsverband (PK SAV), in Bern, CH-270.7.001.275-3, Stiftung (SHAB Nr. 220 vom 11.11.2011, S. 0, Publ. 6413138).
Aufsichtsbehörde neu:
Bernische BVG- und Stiftungsaufsicht (BBSA).
Tagebuch Nr. 1253 vom 20.01.2012
(06518958/CH27070012753)
Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Eingetragene Personen
Pensionskasse Schweizerischer Anwaltsverband (PK SAV), in Bern, CH-270.7.001.275-3, Stiftung (SHAB Nr. 136 vom 15.07.2011, S. 0, Publ. 6257328).
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
HB&P Wirtschaftsprüfung AG (CH-270.3.002.953-5), in Basel, Revisionsstelle [bisher:HB & P Wirtschaftsprüfung].
Tagebuch Nr. 15651 vom 08.11.2011
(06413138/CH27070012753)
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