Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Inhaber Einzelunterschrift 25.08.1997
Stammdaten
Einzelunternehmen
Letzte Änderung: 24.12.2021
Löschung: 24.12.2021

Sitz

Luzern (LU)

Zweck

Betrieb eines Ingenieurbüros. Mehr anzeigen

UID

CHE-108.667.763

CH-Nummer

CH-100.1.020.345-6

Handelsregisteramt

Kanton Luzern

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

1 Firma mit gleichem Domizil: St.-Anna-Strasse 49, 6006 Luzern

Auskünfte
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Publikationen

Publikationen

1 - 5 von 5

SHAB24.12.2021
|
H. Fehr Ingenieurbüro

Löschung H. Fehr Ingenieurbüro

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung

H. Fehr Ingenieurbüro, in Luzern, CHE-108.667.763, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 161 vom 25.08.1997, S.6180). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art 153 Abs. 1 lit. a HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die dem Inhaber angesetzte Frist zur Herstellung des rechtmässigen Zustandes in Bezug auf das Rechtsdomizil am Sitz des Unternehmens unbenutzt abgelaufen ist.

SHAB: 251 vom 24.12.2021
Tagesregister: 12126 vom 21.12.2021
Meldungsnummer: HR03-1005366832
Kantone: LU

SHAB14.10.2021
|
H. Fehr Ingenieurbüro

Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV H. Fehr Ingenieurbüro

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV

H. Fehr Ingenieurbüro
St.-Anna-Strasse 49
6006 Luzern

Ausgangslage

1. Das oben aufgeführte Einzelunternehmen verfügt über kein Rechtsdomizil am Ort seines Sitzes mehr.

2. Mit dreimaliger Publikation im SHAB vom 19.08.2021, 20.08.2021 und 23.08.2021 wurde das Einzelunternehmen aufgefordert, innert 30 Tagen ein neues Domizil anzumelden. Andernfalls würde das Einzelunternehmen durch das Handelsregisteramt von Amtes wegen gelöscht.

3. Die Frist ist ungenutzt abgelaufen.




Verfügung
Das Handelsregister Luzern erlässt deshalb folgende Verfügung:
1. Das Einzelunternehmen H. Fehr Ingenieurbüro, mit Sitz in Luzern (CHE-108.667.763), wird von Amtes wegen gemäss Art. 934a Abs. 1 OR gelöscht.
2. Es werden keine Gebühren erhoben.
3. Eine Ordnungsbusse gemäss Artikel 940 OR entfällt.

Verfügende Stelle
Handelsregister des Kantons Luzern
Bundesplatz 14
6002 Luzern

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Zustellung Beschwerde beim Kantonsgericht, 1. Abteilung, Hirschengraben 16, Postfach 3569, 6002 Luzern, eingereicht werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizufügen.

Frist: 30 Tag(e)

Anmeldestelle
Handelsregister des Kantons Luzern,
Bundesplatz 14,
6002 Luzern

SHAB: 200 vom 14.10.2021
Meldungsnummer: BH07-0000002571
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Luzern
Kantone: LU
SHAB23.08.2021
|
H. Fehr Ingenieurbüro

Aufforderung nach HregV 2021 H. Fehr Ingenieurbüro

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
H. Fehr Ingenieurbüro
St.-Anna-Strasse 49
6006 Luzern

Dieses Einzelunternehmen ist an seinem im Handelsregister eingetragenen Rechtsdomizil nicht (mehr) erreichbar, womit es kein im Handelsregister eingetragenes funktionsfähiges Rechtsdomizil mehr hat. Das Einzelunternehmen wird daher aufgefordert, innert 30 Tagen seit der 3. Publikation dieser Aufforderung sein allfällig neues Rechtsdomizil zur Eintragung im Handelsregister anzumelden oder zu bestätigen, dass das aktuell im Handelsregister eingetragene Rechtsdomizil noch oder wieder gültig ist und die rechtlichen Anforderungen an ein Rechtsdomizil nunmehr erfüllt. Andernfalls wird die Löschung dieses Einzelunternehmens wegen fehlendem Rechtsdomizil verfügt (Art. 934a Abs. 1 OR).

Dieses Einzelunternehmen ist an seinem im Handelsregister eingetragenen Rechtsdomizil nicht (mehr) erreichbar, womit es kein im Handelsregister eingetragenes funktionsfähiges Rechtsdomizil mehr hat. Das Einzelunternehmen wird daher aufgefordert, innert 30 Tagen seit der 3. Publikation dieser Aufforderung sein allfällig neues Rechtsdomizil zur Eintragung im Handelsregister anzumelden oder zu bestätigen, dass das aktuell im Handelsregister eingetragene Rechtsdomizil noch oder wieder gültig ist und die rechtlichen Anforderungen an ein Rechtsdomizil nunmehr erfüllt. Andernfalls wird die Löschung dieses Einzelunternehmens wegen fehlendem Rechtsdomizil verfügt (Art. 934a Abs. 1 OR).

Frist: 30 Tag(e)

Anmeldestelle
Handelsregister des Kantons Luzern,
Bundesplatz 14,
6002 Luzern

SHAB: 162 vom 23.08.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 19.08.2021, SHAB - 20.08.2021, SHAB - 23.08.2021
Meldungsnummer: BH00-0000003029
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Luzern
Kantone: LU
SHAB20.08.2021
|
H. Fehr Ingenieurbüro

Aufforderung nach HregV 2021 H. Fehr Ingenieurbüro

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
H. Fehr Ingenieurbüro
St.-Anna-Strasse 49
6006 Luzern

Dieses Einzelunternehmen ist an seinem im Handelsregister eingetragenen Rechtsdomizil nicht (mehr) erreichbar, womit es kein im Handelsregister eingetragenes funktionsfähiges Rechtsdomizil mehr hat. Das Einzelunternehmen wird daher aufgefordert, innert 30 Tagen seit der 3. Publikation dieser Aufforderung sein allfällig neues Rechtsdomizil zur Eintragung im Handelsregister anzumelden oder zu bestätigen, dass das aktuell im Handelsregister eingetragene Rechtsdomizil noch oder wieder gültig ist und die rechtlichen Anforderungen an ein Rechtsdomizil nunmehr erfüllt. Andernfalls wird die Löschung dieses Einzelunternehmens wegen fehlendem Rechtsdomizil verfügt (Art. 934a Abs. 1 OR).

Dieses Einzelunternehmen ist an seinem im Handelsregister eingetragenen Rechtsdomizil nicht (mehr) erreichbar, womit es kein im Handelsregister eingetragenes funktionsfähiges Rechtsdomizil mehr hat. Das Einzelunternehmen wird daher aufgefordert, innert 30 Tagen seit der 3. Publikation dieser Aufforderung sein allfällig neues Rechtsdomizil zur Eintragung im Handelsregister anzumelden oder zu bestätigen, dass das aktuell im Handelsregister eingetragene Rechtsdomizil noch oder wieder gültig ist und die rechtlichen Anforderungen an ein Rechtsdomizil nunmehr erfüllt. Andernfalls wird die Löschung dieses Einzelunternehmens wegen fehlendem Rechtsdomizil verfügt (Art. 934a Abs. 1 OR).

Frist: 30 Tag(e)

Anmeldestelle
Handelsregister des Kantons Luzern,
Bundesplatz 14,
6002 Luzern

SHAB: 161 vom 20.08.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 19.08.2021, SHAB - 20.08.2021, SHAB - 23.08.2021
Meldungsnummer: BH00-0000002991
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Luzern
Kantone: LU
SHAB19.08.2021
|
H. Fehr Ingenieurbüro

Aufforderung nach HregV 2021 H. Fehr Ingenieurbüro

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
H. Fehr Ingenieurbüro
St.-Anna-Strasse 49
6006 Luzern

Dieses Einzelunternehmen ist an seinem im Handelsregister eingetragenen Rechtsdomizil nicht (mehr) erreichbar, womit es kein im Handelsregister eingetragenes funktionsfähiges Rechtsdomizil mehr hat. Das Einzelunternehmen wird daher aufgefordert, innert 30 Tagen seit der 3. Publikation dieser Aufforderung sein allfällig neues Rechtsdomizil zur Eintragung im Handelsregister anzumelden oder zu bestätigen, dass das aktuell im Handelsregister eingetragene Rechtsdomizil noch oder wieder gültig ist und die rechtlichen Anforderungen an ein Rechtsdomizil nunmehr erfüllt. Andernfalls wird die Löschung dieses Einzelunternehmens wegen fehlendem Rechtsdomizil verfügt (Art. 934a Abs. 1 OR).

Dieses Einzelunternehmen ist an seinem im Handelsregister eingetragenen Rechtsdomizil nicht (mehr) erreichbar, womit es kein im Handelsregister eingetragenes funktionsfähiges Rechtsdomizil mehr hat. Das Einzelunternehmen wird daher aufgefordert, innert 30 Tagen seit der 3. Publikation dieser Aufforderung sein allfällig neues Rechtsdomizil zur Eintragung im Handelsregister anzumelden oder zu bestätigen, dass das aktuell im Handelsregister eingetragene Rechtsdomizil noch oder wieder gültig ist und die rechtlichen Anforderungen an ein Rechtsdomizil nunmehr erfüllt. Andernfalls wird die Löschung dieses Einzelunternehmens wegen fehlendem Rechtsdomizil verfügt (Art. 934a Abs. 1 OR).

Frist: 30 Tag(e)

Anmeldestelle
Handelsregister des Kantons Luzern,
Bundesplatz 14,
6002 Luzern

SHAB: 160 vom 19.08.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 19.08.2021, SHAB - 20.08.2021, SHAB - 23.08.2021
Meldungsnummer: BH00-0000002934
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Luzern
Kantone: LU
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