Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Inhaber Einzelunterschrift 02.07.2010
Stammdaten
Einzelunternehmen
28.06.2010
Letzte Änderung: 12.05.2022
Löschung: 12.05.2022

Sitz

Luzern (LU)

Zweck

Betrieb einer Praxis für klassische Massagen, Fussreflexzonenmassagen und Lymphdrainagen; Handel mit Gesundheitsprodukten. Mehr anzeigen

UID

CHE-115.791.629

CH-Nummer

CH-100.1.791.608-3

Handelsregisteramt

Kanton Luzern

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Publikationen

Publikationen

1 - 7 von 7

SHAB12.05.2022
|
Gesundheitspraxis Walter Jenny

Löschung Gesundheitspraxis Walter Jenny

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung

Gesundheitspraxis Walter Jenny, in Luzern, CHE-115.791.629, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 185 vom 23.09.2010, S.9, Publ. 5823652). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art 153 Abs. 1 lit. a HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die dem Inhaber angesetzte Frist zur Herstellung des rechtmässigen Zustandes in Bezug auf das Rechtsdomizil am Sitz des Unternehmens unbenutzt abgelaufen ist.

SHAB: 92 vom 12.05.2022
Tagesregister: 4143 vom 09.05.2022
Meldungsnummer: HR03-1005471824
Kantone: LU

SHAB13.04.2022
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Gesundheitspraxis Walter Jenny

Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV Gesundheitspraxis Walter Jenny

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV

Gesundheitspraxis Walter Jenny
Staldenhof 18
6014 Luzern

Ausgangslage

1. Das oben aufgeführte Einzelunternehmen verfügt über kein Rechtsdomizil am Ort seines Sitzes mehr.

2. Mit dreimaliger Publikation im SHAB vom 16.02.2022, 17.02.2022 und 18.02.2022 wurde das Einzelunternehmen aufgefordert, innert 20 Tagen ein neues Domizil anzumelden. Andernfalls würde das Einzelunternehmen durch das Handelsregisteramt von Amtes wegen gelöscht.

3. Die Frist ist ungenutzt abgelaufen.



Verfügung
1. Das Einzelunternehmen Gesundheitspraxis Walter Jenny, mit Sitz in Luzern (CHE-115.791.629), wird von Amtes wegen gemäss Art. 934a Abs. 1 OR gelöscht.
2. Es werden keine Gebühren erhoben.
3. Eine Ordnungsbusse gemäss Artikel 940 OR entfällt.

Verfügende Stelle
Handelsregister des Kantons Luzern
Bundesplatz 14
6002 Luzern

Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit Zustellung Beschwerde beim Kantonsgericht, 1. Abteilung, Hirschengraben 16, Postfach 3569, 6002 Luzern, eingereicht werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizufügen.

Frist: 20 Tag(e)

Ablauf der Frist: 03.05.2022

Anmeldestelle
Handelsregister des Kantons Luzern,
Bundesplatz 14,
6002 Luzern

SHAB: 73 vom 13.04.2022
Meldungsnummer: BH07-0000003046
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Luzern
Kantone: LU
SHAB18.02.2022
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Gesundheitspraxis Walter Jenny

Aufforderung nach HregV 2021 Gesundheitspraxis Walter Jenny

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
Gesundheitspraxis Walter Jenny
Staldenhof 18
6014 Luzern

Dieses Einzelunternehmen ist an seinem im Handelsregister eingetragenen Rechtsdomizil nicht (mehr) erreichbar, womit es kein im Handelsregister eingetragenes funktionsfähiges Rechtsdomizil mehr hat. Das Einzelunternehmen wird daher aufgefordert, innert 20 Tagen seit der 3. Publikation dieser Aufforderung sein allfällig neues Rechtsdomizil zur Eintragung im Handelsregister anzumelden oder zu bestätigen, dass das aktuell im Handelsregister eingetragene Rechtsdomizil noch oder wieder gültig ist und die rechtlichen Anforderungen an ein Rechtsdomizil nunmehr erfüllt. Andernfalls wird die Löschung dieses Einzelunternehmens wegen fehlendem Rechtsdomizil verfügt (Art. 934a Abs. 1 OR).

Dieses Einzelunternehmen ist an seinem im Handelsregister eingetragenen Rechtsdomizil nicht (mehr) erreichbar, womit es kein im Handelsregister eingetragenes funktionsfähiges Rechtsdomizil mehr hat. Das Einzelunternehmen wird daher aufgefordert, innert 20 Tagen seit der 3. Publikation dieser Aufforderung sein allfällig neues Rechtsdomizil zur Eintragung im Handelsregister anzumelden oder zu bestätigen, dass das aktuell im Handelsregister eingetragene Rechtsdomizil noch oder wieder gültig ist und die rechtlichen Anforderungen an ein Rechtsdomizil nunmehr erfüllt. Andernfalls wird die Löschung dieses Einzelunternehmens wegen fehlendem Rechtsdomizil verfügt (Art. 934a Abs. 1 OR).

Frist: 20 Tag(e)

Ablauf der Frist: 10.03.2022

Anmeldestelle
Handelsregister des Kantons Luzern,
Bundesplatz 14,
6002 Luzern

SHAB: 35 vom 18.02.2022
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 16.02.2022, SHAB - 17.02.2022, SHAB - 18.02.2022
Meldungsnummer: BH00-0000006007
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Luzern
Kantone: LU
SHAB17.02.2022
|
Gesundheitspraxis Walter Jenny

Aufforderung nach HregV 2021 Gesundheitspraxis Walter Jenny

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
Gesundheitspraxis Walter Jenny
Staldenhof 18
6014 Luzern

Dieses Einzelunternehmen ist an seinem im Handelsregister eingetragenen Rechtsdomizil nicht (mehr) erreichbar, womit es kein im Handelsregister eingetragenes funktionsfähiges Rechtsdomizil mehr hat. Das Einzelunternehmen wird daher aufgefordert, innert 20 Tagen seit der 3. Publikation dieser Aufforderung sein allfällig neues Rechtsdomizil zur Eintragung im Handelsregister anzumelden oder zu bestätigen, dass das aktuell im Handelsregister eingetragene Rechtsdomizil noch oder wieder gültig ist und die rechtlichen Anforderungen an ein Rechtsdomizil nunmehr erfüllt. Andernfalls wird die Löschung dieses Einzelunternehmens wegen fehlendem Rechtsdomizil verfügt (Art. 934a Abs. 1 OR).

Dieses Einzelunternehmen ist an seinem im Handelsregister eingetragenen Rechtsdomizil nicht (mehr) erreichbar, womit es kein im Handelsregister eingetragenes funktionsfähiges Rechtsdomizil mehr hat. Das Einzelunternehmen wird daher aufgefordert, innert 20 Tagen seit der 3. Publikation dieser Aufforderung sein allfällig neues Rechtsdomizil zur Eintragung im Handelsregister anzumelden oder zu bestätigen, dass das aktuell im Handelsregister eingetragene Rechtsdomizil noch oder wieder gültig ist und die rechtlichen Anforderungen an ein Rechtsdomizil nunmehr erfüllt. Andernfalls wird die Löschung dieses Einzelunternehmens wegen fehlendem Rechtsdomizil verfügt (Art. 934a Abs. 1 OR).

Frist: 20 Tag(e)

Ablauf der Frist: 10.03.2022

Anmeldestelle
Handelsregister des Kantons Luzern,
Bundesplatz 14,
6002 Luzern

SHAB: 34 vom 17.02.2022
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 16.02.2022, SHAB - 17.02.2022, SHAB - 18.02.2022
Meldungsnummer: BH00-0000005979
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Luzern
Kantone: LU
SHAB16.02.2022
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Gesundheitspraxis Walter Jenny

Aufforderung nach HregV 2021 Gesundheitspraxis Walter Jenny

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
Gesundheitspraxis Walter Jenny
Staldenhof 18
6014 Luzern

Dieses Einzelunternehmen ist an seinem im Handelsregister eingetragenen Rechtsdomizil nicht (mehr) erreichbar, womit es kein im Handelsregister eingetragenes funktionsfähiges Rechtsdomizil mehr hat. Das Einzelunternehmen wird daher aufgefordert, innert 20 Tagen seit der 3. Publikation dieser Aufforderung sein allfällig neues Rechtsdomizil zur Eintragung im Handelsregister anzumelden oder zu bestätigen, dass das aktuell im Handelsregister eingetragene Rechtsdomizil noch oder wieder gültig ist und die rechtlichen Anforderungen an ein Rechtsdomizil nunmehr erfüllt. Andernfalls wird die Löschung dieses Einzelunternehmens wegen fehlendem Rechtsdomizil verfügt (Art. 934a Abs. 1 OR).

Dieses Einzelunternehmen ist an seinem im Handelsregister eingetragenen Rechtsdomizil nicht (mehr) erreichbar, womit es kein im Handelsregister eingetragenes funktionsfähiges Rechtsdomizil mehr hat. Das Einzelunternehmen wird daher aufgefordert, innert 20 Tagen seit der 3. Publikation dieser Aufforderung sein allfällig neues Rechtsdomizil zur Eintragung im Handelsregister anzumelden oder zu bestätigen, dass das aktuell im Handelsregister eingetragene Rechtsdomizil noch oder wieder gültig ist und die rechtlichen Anforderungen an ein Rechtsdomizil nunmehr erfüllt. Andernfalls wird die Löschung dieses Einzelunternehmens wegen fehlendem Rechtsdomizil verfügt (Art. 934a Abs. 1 OR).

Frist: 20 Tag(e)

Ablauf der Frist: 10.03.2022

Anmeldestelle
Handelsregister des Kantons Luzern,
Bundesplatz 14,
6002 Luzern

SHAB: 33 vom 16.02.2022
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 16.02.2022, SHAB - 17.02.2022, SHAB - 18.02.2022
Meldungsnummer: BH00-0000005930
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Luzern
Kantone: LU
SHAB23.09.2010
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Gesundheitspraxis Walter Jenny

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Domizil neu

Gesundheitspraxis Walter Jenny, in Luzern, CH-100.1.791.608-3, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 126 vom 02. 07. 2010, S. 16, Publ. 5705580).

Domizil neu:
Staldenhof 18, 6014 Luzern.

Tagebuch Nr. 7060 vom 17.09.2010
(05823652/CH10017916083)

SHAB02.07.2010
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Gesundheitspraxis Walter Jenny

Grund: Handelsregister (Neueintragungen)

Gesundheitspraxis Walter Jenny, in Luzern, CH-100.1.791.608-3, Staldenhofstrasse 3, 6014 Luzern, Einzelunternehmen (Neueintragung).

Zweck:
Betrieb einer Praxis für klassische Massagen, Fussreflexzonenmassagen und Lymphdrainagen; Handel mit Gesundheitsprodukten.

Eingetragene Personen:
Jenny, Walter, von Alterswil, in Horw, Inhaber, mit Einzelunterschrift.

Tagebuch Nr. 5057 vom 28.06.2010
(05705580/CH10017916083)

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