Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Inhaber Einzelunterschrift 16.05.1977
Stammdaten
Einzelunternehmen
Letzte Änderung: 06.04.2022
Löschung: 06.04.2022

Sitz

Basel (BS)

Zweck

Konstruktionsbüro und Montagewerkstätte für allgemeinen Maschinenbau und Elektromechanik. Mehr anzeigen

UID

CHE-103.849.156

CH-Nummer

CH-270.1.002.737-9

Handelsregisteramt

Kanton Basel-Stadt

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

0 Firma mit gleichem Domizil: Neuensteinerstrasse 20, 4053 Basel

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Publikationen

Publikationen

1 - 3 von 3

SHAB06.04.2022
|
E. Moor, Maschinenbau

Löschung E. Moor, Maschinenbau

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung

E. Moor, Maschinenbau, in Basel, CHE-103.849.156, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 113 vom 16.05.1977, S.1603). Das Einzelunternehmen wird infolge Todes des Inhabers gemäss Art. 938 OR i.V.m. Art. 39 Abs. 2 HRegV von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.

SHAB: 68 vom 06.04.2022
Tagesregister: 1999 vom 01.04.2022
Meldungsnummer: HR03-1005444380
Kantone: BS

SHAB01.03.2022
|
E. Moor, Maschinenbau

Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV E. Moor, Maschinenbau

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV

E. Moor, Maschinenbau
Neuensteinerstrasse 20
4053 Basel

Ausgangslage
  1. Das Einzelunternehmen E. Moor, Maschinenbau ist infolge Todes des Inhabers erloschen.
  2. Mit Publikation vom 11.02.2022 sind die Erben des verstorbenen Inhabers aufgefordert worden, innert 14 Tagen die Löschung dieses Einzelunternehmens im Handelsregister anzumelden. Auf die massgebenden Vorschriften und die Rechtsfolgen der Verletzung dieser Pflicht wurde hingewiesen.
  3. Die Frist ist unbenutzt abgelaufen.


Verfügung
1. Das Einzelunternehmen E. Moor, Maschinenbau wird bei unbenutztem Ablauf der unten genannten Frist zur Anfechtung dieser Verfügung bei der ebenfalls unten genannten Kontaktstelle von Amtes wegen gelöscht.
2. Es werden keine Gebühren erhoben.
3. Eine Ordnungsbusse gemäss Art. 940 OR entfällt.

Verfügende Stelle
Handelsregisteramt des Kantons Basel Stadt
Spiegelgasse 12
4001 Basel

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 31.03.2022

Anmeldestelle
Appellationsgericht Basel-Stadt als Verwaltungsgericht
Bäumleingasse 1
4001 Basel

SHAB: 42 vom 01.03.2022
Meldungsnummer: BH07-0000002929
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Basel Stadt
Kantone: BS
SHAB11.02.2022
|
E. Moor, Maschinenbau

Aufforderung nach HregV 2021 E. Moor, Maschinenbau

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
E. Moor, Maschinenbau
Neuensteinerstrasse 20
4053 Basel

Das genannte Einzelunternehmen ist infolge Todes des Inhabers erloschen. Ist die Inhaberin oder der Inhaber eines Einzelunternehmens verstorben, so muss eine Erbin oder ein Erbe die Löschung des Einzelunternehmens im Handelsregister anmelden (Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 39 Abs. 2 HRegV). Die Erbinnen und Erben des verstorbenen Inhabers werden daher aufgefordert, bis Fristablauf die Löschung des Einzelunternehmens ihres Erblassers anzumelden. Andernfalls wird vom unterzeichneten Handelsregisteramt die amtliche Löschung des genannten Einzelunternehmens im Handelsregister verfügt. Gegen säumige Anmeldepflichtige kann das Handelsregisteramt Ordnungsbussen bis CHF 5000 aussprechen (Art. 940 OR).

Bei der aufgeführten Rechtseinheit fehlt der Handelsregistereintrag oder er entspricht den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr. Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die Eintragung, Änderung oder Löschung innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung, Änderung oder Löschung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Eintragung, Änderung oder die Löschung. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5'000.00 aussprechen.

Das genannte Einzelunternehmen ist infolge Todes des Inhabers erloschen. Ist die Inhaberin oder der Inhaber eines Einzelunternehmens verstorben, so muss eine Erbin oder ein Erbe die Löschung des Einzelunternehmens im Handelsregister anmelden (Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 39 Abs. 2 HRegV). Die Erbinnen und Erben des verstorbenen Inhabers werden daher aufgefordert, bis Fristablauf die Löschung des Einzelunternehmens ihres Erblassers anzumelden. Andernfalls wird vom unterzeichneten Handelsregisteramt die amtliche Löschung des genannten Einzelunternehmens im Handelsregister verfügt. Gegen säumige Anmeldepflichtige kann das Handelsregisteramt Ordnungsbussen bis CHF 5000 aussprechen (Art. 940 OR).

Frist: 14 Tag(e)

Ablauf der Frist: 25.02.2022

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Basel Stadt,
Spiegelgasse 12,
4001 Basel

SHAB: 30 vom 11.02.2022
Meldungsnummer: BH00-0000005890
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Basel Stadt
Kantone: BS
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