Firma | Aktionen |
---|---|
Person | Netzwerk | Funktion | Unterschrift | Seit | Bis |
---|---|---|---|---|---|
5 Firmen anzeigen | Gesellschafter und Geschäftsführer | Einzelunterschrift | 14.12.2022 |
|
|||||
|
|||||
|
Sitz |
Niederbipp (BE) |
---|---|
Zweck |
Transport von Gütern sowie Erbringung damit zusammenhängender Transport- und Logistikdienstleistungen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland errichten, sich an anderen Unternehmungen des In- und des Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Sie kann Grundstücke, lmmaterialgüterrechte und Lizenzen aller Art erwerben, verwalten, belasten und veräussern.
Mehr anzeigen
|
UID |
CHE-240.644.452 |
CH-Nummer |
CH-036.4.078.541-1 |
Handelsregisteramt |
Kanton Bern |
Handelsregisterauszug |
Kostenlos registrieren |
0 Firma mit gleichem Domizil: Breitsteinweg 29, 4704 Niederbipp
Prüfen Sie vor Vertragsabschluss den Betreibungsauszug Ihrer Interessenten.
Prüfen Sie die Zahlungsfähigkeit Ihrer Interessenten und Kunden.
Sehen Sie sich den aktuellen Auszug aus dem Handelsregister online an.
Mutation AIKAM TRANSPORT GmbH in Liquidation
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Aufhebung des Konkurses
AIKAM TRANSPORT GmbH in Liquidation, in Niederbipp, CHE-240.644.452, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 239 vom 08.12.2023, Publ. 1005904712). Mit Entscheid vom 19.04.2024 hat das zuständige Einzelgericht die mit Entscheid vom 13.11.2023 angeordnete Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs im Sinne von Art. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR abgeschrieben und mit Wirkung ab dem 19.04.2024, 11:00 Uhr, gestützt auf Art. 731b Abs. 4 OR den Konkurs über die bereits aufgelöste Gesellschaft eröffnet und gleichzeitig das Konkursverfahren mangels Aktiven eingestellt. [gestrichen: Mit Entscheid des zuständigen Regionalgerichts vom 13.11.2023 wurde die Gesellschaft mit Wirkung ab 01.12.2023 gemäss Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.]
SHAB: 80 vom 25.04.2024
Tagesregister: 6897 vom 22.04.2024
Meldungsnummer: HR02-1006017434
Kantone: BE
Mutation AIKAM TRANSPORT GmbH in Liquidation
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Liquidation, Firma neu, Domizil neu
AIKAM TRANSPORT GmbH, in Niederbipp, CHE-240.644.452, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 243 vom 14.12.2022, Publ. 1005627643).
Firma neu:
AIKAM TRANSPORT GmbH in Liquidation.
Uebersetzungen der Firma neu:
(AIKAM TRANSPORT Sàrl en liquidation) (AIKAM TRANSPORT Sagl in liquidazione) (AIKAM TRANSPORT Ltd liab Co in liquidation).
Domizil neu:
Rechtsdomizil eingebüsst. Mit Entscheid des zuständigen Regionalgerichts vom 13.11.2023 wurde die Gesellschaft mit Wirkung ab 01.12.2023 gemäss Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
SHAB: 239 vom 08.12.2023
Tagesregister: 19714 vom 05.12.2023
Meldungsnummer: HR02-1005904712
Kantone: BE
Die Gerichtspräsidentin Cavegn entscheidet:
1. Die AIKAM TRANSPORT GmbH, ohne gültiges Rechtsdomizil (vormals Breitsteinweg 29, 4704 Niederbipp), wird gestützt auf Art. 939 OR i.V.m. Art. 731b OR aufgelöst.
2. Das Konkursamt Emmental-Oberaargau wird nach Eintritt der Rechtskraft dieses Entscheids angewiesen, die AIKAM TRANSPORT GmbH analog den Vorschriften über den Konkurs zu liquidieren.
3. Die Gerichtskosten, bestimmt auf CHF 400.00 (inkl. Publikationskosten), werden der Gesuchsgegnerin auferlegt und sind durch das Konkursamt Emmental-Oberaargau direkt zu verrechnen.
4. Zu eröffnen:
- der Gesuchsgegnerin (Publikation im SHAB)
Mitzuteilen:
- (...)
Mitzuteilen (nach Eintritt der Rechtskraft, LSI):
- (...)
Rechtsmittelbelehrung:
Jede Partei kann innert 10 Tagen seit Zustellung dieses Dispositivs eine schriftliche Begründung verlangen. Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheides (Art. 239 Abs. 2 ZPO).
Der Fristenstillstand gemäss Art. 145 ZPO gilt nicht.
Nach Zustellung der Entscheidbegründung kann der Entscheid innert 10 Tagen mit Berufung angefochten werden. Für die Einzelheiten wird auf die Rechtsmittelbelehrung verwiesen, die der Entscheidbegründung beigefügt werden wird.
Inklusive Zugriff auf alle Hintergrundinformationen, Marken und 2 Überwachungen.
Kostenlos anmelden